Dienstleistung · klare Abgrenzung nach § 6 Nr. 4 StBerG
Vorbereitende Buchhaltung: Aufgaben, Grenzen und Übergabe
Vorbereitende Buchhaltung bedeutet praktisch: laufende Unterlagen vollständig machen, Geschäftsvorfälle buchen, Konten abstimmen und einen sauberen Bestand an Unternehmen oder Steuerkanzlei übergeben. Der Begriff erweitert keine gesetzlichen Befugnisse; entscheidend sind Tätigkeit, Qualifikation und § 6 Nr. 4 StBerG.
Was zum laufenden Prozess gehört
Belege und Bankdaten einsammeln, laufende Geschäftsvorfälle buchen, offene Posten und Konten abstimmen, Journal, Summen- und Saldenliste, vorläufige BWA und Resteliste ausgeben und fristgerecht übergeben.
Was nicht Teil dieses Services ist
Keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung, keine steuerliche Gestaltung, keine Vertretung vor Finanzbehörden und keine Erstellung von Jahresabschluss, Steuererklärungen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen als Serviceleistung.
Verantwortung der GmbH
Die Geschäftsführung bleibt nach § 41 GmbHG für die ordnungsmäßige Buchführung verantwortlich. Auslagern verändert die Arbeitsteilung, nicht die Organverantwortung.
Übergabepaket
Journal oder Buchungsstapel, Summen- und Saldenliste, OPOS, Belegarchiv, Anlagenübersicht, Kontenabstimmungen, Festschreibestatus und eine nachvollziehbare Liste offener Fragen.
§ 6 StBerG · § 238 HGB · § 41 GmbHG · Dienstleistung ansehen